Die Anzahl der Erbrechtsfälle und der damit verbundenen Vermögenstransfers erhöhen sich permanent, dementsprechend wächst auch der erbrechtliche Beratungsbedarf. Hinzu kommt, dass hinter erbrechtlichen Problemstellungen häufig eine Vielzahl von Fragestellungen verborgen sind, die mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere mit dem Steuerrecht verbunden sind.
Wir können Sie in diesem Zusammenhang umfassend und aus einer Hand beraten.
Im Optimalfall sollten Sie bereits zu Lebzeiten Regelungen treffen, die Streit zwischen Ihren Erben nach Ihrem Tode vermeiden. Wir wissen, dass es sich dabei um unangenehme Themen handelt. Die Regelung eines Nachlasses, die Gestaltung der eigenen Vermögensnachfolge oder die Übertragung des eigenen Unternehmens ist meist ein langwieriger Vorgang. Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten.
Umso wichtiger ist es allerdings, dass Sie Vorkehrungen für diesen Fall treffen.
Meist hilft eine erste Beratung, um Ihnen Ängste und Unsicherheiten zu nehmen und Ihnen eine Entscheidung zu erleichtern.
Wir beraten Sie auch bei nachfolgenden Themen:
- Schenkungen
- Gründung einer Stiftung
- Vermögensverwaltungsgesellschaften
Dies betrifft allerdings den Fall, dass Sie zu Lebzeiten Ihre Vermögensübertragung regeln wollen. Dies ist in jedem Fall anzuraten und stellt den Optimalfall dar. Selbstverständlich beraten wir Sie aber auch im Rahmen eines eingetretenen Todesfalls, wenn Sie also bspw. Erbe geworden sind. Dann stellen sich grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Erteilung eines Erbscheins, die Prüfung von Erbverträgen oder Testamenten und die Auslegung einzelner Klauseln in solchen letztwilligen Verfügungen. Liegt beispielsweise tatsächlich lediglich eine Erbeinsetzung oder nur ein Vermächtnis vor? In aller Regel bilden sich nach einem Erbfall automatisch Erbengemeinschaften, da mehrere Personen gleichzeitig Erbe werden. Hier muss das Erbe auseinander gesetzt werden. Wir prüfen und überprüfen für Sie auch, ob ggfs. eine Erbausschlagung Sinn macht, weil der Nachlass verschuldet sein könnte. Wussten Sie, dass Sie für eine solche Erbausschlagung nur sechs Wochen Zeit haben, nach Bekanntwerden des Erbfalls?
Haben Sie sich außerdem schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn Sie so erkrankt sind (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls), dass Sie keine Entscheidungen mehr treffen können? Wer führt Ihr Unternehmen? Wer trifft (alltägliche) Entscheidungen für Sie? In diesem Zusammenhang sollten Sie an die Möglichkeit einer Patientenverfügung denken, die Ihren Angehörigen in einem solchen Fall hilft, gemeinsam mit Ihren behandelnden Ärzten für Sie wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen. Eine solche Patientenverfügung kann auch mit der Erteilung bestimmter Vollmachten kombiniert werden (Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht).