Rechts­beratung

Wir beraten Sie umfassend.

Rechtsberatung bedeutet für uns, die laufenden Änderungen der Rechtslage auf Mandantenrelevanz zu überprüfen und Konsequenzen zu erkennen, die sich aus Zusammenhängen ergeben.

Unser Kernanliegen ist die fristgerechte und sorgfältige Realisierung der mit den Klienten gemeinsam erarbeiteten Lösungen.

Die interdisziplinäre Ausrichtung unserer Kanzlei eröffnet Ihnen bei Rechtsfragen immer auch die steuerrechtliche Perspektive.

Lernen Sie unsere Berater kennen

Unsere Kompetenzen in der Rechtsberatung

Der Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Beratung liegt in der Beratung von Unternehmen, also von Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Wir vertreten im Arbeitsrecht ausdrücklich nicht nur Arbeitgeber sondern auch Arbeitnehmer, weil wir der Auffassung sind, dass es auch für den Rechtsanwalt und Berater wichtig ist, immer die Bedürfnisse beider Parteien zu kennen und im Blick zu haben.

Das Arbeitsrecht spielt im betrieblichen Alltag von mittelständischen Unternehmen eine wichtige Rolle. Gerade im Arbeitsrecht ist es extrem wichtig, Fristen einzuhalten und bestimmte Formalien zu erfüllen. Wussten Sie als Arbeitgeber zum Beispiel, dass eine Abmahnung, die Sie gegenüber einem Arbeitnehmer aussprechen, bestimmte Formerfordernisse erfüllen muss, damit sie überhaupt in einem späteren Gerichtsverfahren Bestand hat? Oder sind Sie sich als Arbeitgeber darüber im Klaren, dass Sie für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung nur zwei Wochen Zeit haben, nachdem Ihnen der Grund für die Kündigung bekannt geworden ist und Sie in dieser Zeit auch noch den ggfs. vorhandenen Betriebsrat anhören müssen? Dies sind nur zwei Beispiele dafür, wie wichtig es im Arbeitsrecht ist, die Formalien und Fristen im Blick zu haben. Unser Ansatz ist es daher, durch schnelle, fundierte und kreative Beratung bereits im Vorfeld Fehler und damit das Entstehen unnötiger Kosten zu verhindern. Unsere Prozessführung in arbeitsgerichtlichen Verfahren zeichnet sich durch konsequente und kompetente Vertretung der Standpunkte unserer Mandanten aus. Dabei ist es uns zusätzlich wichtig, auch den Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Gestaltungsspielräumen nicht zu verlieren.

Bei der Vertretung von Arbeitnehmern richten wir unsere Beratung stets an der persönlichen Situation und vor allem den individuellen Zielen unserer Mandanten aus. Hier verbieten sich schematische Lösungen. Auch für Arbeitnehmer gilt es, eine Vielzahl von Fallen im Arbeitsrecht erfolgreich zu umgehen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie lediglich drei Wochen Zeit, hiergegen eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Es ist daher als Arbeitnehmer extrem wichtig, sich nach Erhalt einer Kündigung so schnell wie möglich anwaltlichen Rat einzuholen. Oft sind im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag Ausschlussfristen vereinbart für die Geltendmachung von Ansprüchen, die beachtet werden müssen, andernfalls verfallen die ggfs. berechtigten Ansprüche, die Sie als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber haben.

Beide Parteien - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sollten sich daher anwaltlichen Rat in arbeitsrechtlichen Fragestellungen einholen. Anders als im Zivilrecht trägt jede Partei vor den Arbeitsgerichten (in der 1. Instanz) ihre Kosten jeweils selber, so dass die Kosten relativ überschaubar bzw. planbar sind. Im Vordergrund steht immer eine auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsvertretung, wobei die Angemessenheit der entstehenden Kosten für uns wichtig ist. Wir führen keinen Prozess "um jeden Preis" für Sie, sondern sagen Ihnen vorher, ob ein Prozess (wirtschaftlich und rechtlich) Sinn macht oder nicht.

Zum Vertragsrecht zählen nicht nur handelsrechtliche Themen, die den Unternehmer bzw. mittelständische Unternehmen betreffen (beispielsweise Dienstleistungsverträge, Entwicklungsverträge, Lieferverträge, Lizenzverträge, Softwarebenutzungsverträge), sondern auch das Kaufvertragsrecht, welches grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Hierunter fallen bspw. der Autokauf oder Grundstückskaufverträge.

Das BGB sieht dabei allerdings nur eine bestimmte Anzahl von Vertragstypen vor, unter welche der jeweilige Sachverhalt jeweils passen muss. Es ist daher wichtig, den Sachverhalt richtig einzuordnen und den vom Gesetz vorgegebenen Vertragstypen richtig zuzuordnen. Die Rechtsfolgen und Ansprüche, die sich aus den unterschiedlichen Vertragstypen ergeben, sind in aller Regel nicht zu vergleichen und teilweise völlig unterschiedlich.

Beispielsweise muss im Kaufvertragsrecht vor der Ausübung von Gewährleistungsrechten regelmäßig eine (nachweislich zugegangene) Aufforderung der Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung erfolgen. Scheitert es bereits daran (oder nur an der Nachweisbarkeit des Zugangs), ist die erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs nur noch schwer bzw. gar nicht mehr möglich.

Wir vertreten seit vielen Jahren mittelständische Unternehmer im Rahmen von Vertragsverhandlungen oder bei der Vertragserstellung beispielsweise bei Lieferverträgen, Entwicklungsverträgen, Lizenzverträgen, Softwareüberlassungsverträgen, etc.

Auch bei der Erstellung oder bei der Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen können wir Ihnen gerne behilflich sein.

Die Rahmenbedingungen für unternehmerischen Erfolg werden zu großen Teilen durch das Handels- und Gesellschaftsrecht bestimmt. Schon bei der Gründung eines Unternehmens müssen viele wichtige Punkte beachtet werden. Wir unterstützen Sie bereits bei der Gründung der Gesellschaft und der vorgelagerten Frage der Rechtsformwahl. Unser großer Vorteil hierbei ist es, Sie aus "einer Hand" sowohl handels- und gesellschaftsrechtlich, als auch steuerrechtlich beraten zu können. Es ist wichtig, sämtliche Möglichkeiten auszunutzen, um das Unternehmen von Beginn an auf ein tragfähiges Fundament zu stellen.

Im Einzelnen beraten wir bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. GbR oder GmbH), entwerfen die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern und wirken mit bei Unternehmenskäufen (share deal, asset deal) oder Praxis- und/oder Kanzleiübertragungen.

Des Weiteren unterstützen wir Sie bei der Gründung von Tochtergesellschaften und Joint Ventures. In diesem Zusammenhang übernehmen wir auch die Vertragsgestaltung zwischen der Muttergesellschaft und der neu gegründeten Tochtergesellschaft (zum Beispiel Gesellschaftervereinbarungen, Managementverträge, Vertriebsverträge usw.).

In vielen dieser Fälle sind notarielle Beurkundungen zwingend notwendig. Wir helfen Ihnen dabei, diese mit den zuständigen Notariaten vorzubereiten und abzustimmen, so dass ein eventueller Notartermin für Sie optimal vorbereitet wird.

Nachhaltige gesellschaftsrechtliche Beratung beinhaltet für uns auch die Geltendmachung Ihrer Rechte vor Gericht. Dies ist in einigen Fällen deswegen notwendig, um im Anschluss zu einer besseren Verhandlungsposition zu gelangen.

Die Anzahl der Erbrechtsfälle und der damit verbundenen Vermögenstransfers erhöhen sich permanent, dementsprechend wächst auch der erbrechtliche Beratungsbedarf. Hinzu kommt, dass hinter erbrechtlichen Problemstellungen häufig eine Vielzahl von Fragestellungen verborgen sind, die mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere mit dem Steuerrecht verbunden sind.

Wir können Sie in diesem Zusammenhang umfassend und aus einer Hand beraten.

Im Optimalfall sollten Sie bereits zu Lebzeiten Regelungen treffen, die Streit zwischen Ihren Erben nach Ihrem Tode vermeiden. Wir wissen, dass es sich dabei um unangenehme Themen handelt. Die Regelung eines Nachlasses, die Gestaltung der eigenen Vermögensnachfolge oder die Übertragung des eigenen Unternehmens ist meist ein langwieriger Vorgang. Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten.

Umso wichtiger ist es allerdings, dass Sie Vorkehrungen für diesen Fall treffen.

Meist hilft eine erste Beratung, um Ihnen Ängste und Unsicherheiten zu nehmen und Ihnen eine Entscheidung zu erleichtern.

Wir beraten Sie auch bei nachfolgenden Themen:

  • Schenkungen
  • Gründung einer Stiftung
  • Vermögensverwaltungsgesellschaften

Dies betrifft allerdings den Fall, dass Sie zu Lebzeiten Ihre Vermögensübertragung regeln wollen. Dies ist in jedem Fall anzuraten und stellt den Optimalfall dar. Selbstverständlich beraten wir Sie aber auch im Rahmen eines eingetretenen Todesfalls, wenn Sie also bspw. Erbe geworden sind. Dann stellen sich grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Erteilung eines Erbscheins, die Prüfung von Erbverträgen oder Testamenten und die Auslegung einzelner Klauseln in solchen letztwilligen Verfügungen. Liegt beispielsweise tatsächlich lediglich eine Erbeinsetzung oder nur ein Vermächtnis vor? In aller Regel bilden sich nach einem Erbfall automatisch Erbengemeinschaften, da mehrere Personen gleichzeitig Erbe werden. Hier muss das Erbe auseinander gesetzt werden. Wir prüfen und überprüfen für Sie auch, ob ggfs. eine Erbausschlagung Sinn macht, weil der Nachlass verschuldet sein könnte. Wussten Sie, dass Sie für eine solche Erbausschlagung nur sechs Wochen Zeit haben, nach Bekanntwerden des Erbfalls?

Haben Sie sich außerdem schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn Sie so erkrankt sind (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls), dass Sie keine Entscheidungen mehr treffen können? Wer führt Ihr Unternehmen? Wer trifft (alltägliche) Entscheidungen für Sie? In diesem Zusammenhang sollten Sie an die Möglichkeit einer Patientenverfügung denken, die Ihren Angehörigen in einem solchen Fall hilft, gemeinsam mit Ihren behandelnden Ärzten für Sie wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen. Eine solche Patientenverfügung kann auch mit der Erteilung bestimmter Vollmachten kombiniert werden (Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht).

Für den Bereich des Steuerrechts als ein Teil des öffentlichen Rechts ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Zuvor ist es jedoch in aller Regel notwendig bzw. zwingende Voraussetzung dafür, dass der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann, dass der Sachverhalt im Wege eines Vorverfahrens mit den Steuerbehörden direkt diskutiert wird. Sie müssen also gegen einen Steuerbescheid zunächst einen Einspruch bei der zuständigen Steuerbehörde einlegen.

Steuerverfahren sind Masseverfahren. Der einzelne Finanzbeamte hat eine Vielzahl von Fällen zu bearbeiten, was eine hohe Fehlerquote mit sich bringt. Häufig gelingt es im Wege des Einspruches einen für Sie günstigeren Steuerbescheid zu erwirken. Wenn dies nicht möglich ist, so kann im nächsten Schritt eine Klage zum Finanzgericht angestrengt werden.

Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten, denn die Durchführung eines Einspruchs- oder eines finanzgerichtlichen Verfahrens ist für den steuerlichen Laien im Prinzip nicht möglich.

Nachfolgend aufgeführte Punkte werden von uns im Rahmen der steuerrechtlichen Beratung abgedeckt:

  • Einsprüche und Klageverfahren
  • Vertretung im Rahmen der Steuererhebung und bei Steuerschätzungen
  • Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
  • Steuerliche Gutachten
  • Erwirkung von Zusagen der Finanzverwaltung in Einzelfragen
  • Steuergestaltung im beruflichen und im Privatbereich, z.B. über
    • Verlagerung von Einkommensquellen durch Übertragung von Vermögensgegenständen oder Unternehmen und/ oder die Bestellung von Nießbrauchsrechten
    • Verträge unter nahen Angehörigen (Miete/ Darlehen/ Arbeitsverträge)
    • Finanzierungsverträge (atypisch/ typisch stille Gesellschaft, Unterbeteiligung)
    • Unentgeltliche Übertragung/ Vermietung von Einzelwirtschaftsgütern
    • Betriebsaufspaltungen
    • Steuerliche Sanierungsmaßnahmen
    • Maßnahmen zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen
    • Steuerliche Überprüfung von Unternehmenssatzungen

Das Mahnverfahren ist ein zeitlich verkürztes und kostengünstiges Gerichtsverfahren, das ohne Gerichtstermin auf schnelle Art die Erlangung eines Titels ermöglicht, aus dem Sie dann 30 Jahre lang gegen den Schuldner vollstrecken können.

Wir reichen dabei in Ihrem Auftrag einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht ein (in NRW das zentrale Mahngericht in Hagen). Der hier zu zahlende Gerichtskostenvorschuss ist deutlich günstiger, als die im Rahmen eines normalen Gerichtsverfahrens zu zahlenden Gerichtskosten. In NRW beträgt die Bearbeitungszeit ca. 1 - 2 Wochen bis zum Erlass des Mahnbescheides, der dem Schuldner von Amts wegen zugestellt wird.

Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Dadurch wird das Mahnverfahren nach Einzahlung weiterer Gerichtskosten in ein Klageverfahren übergeleitet, der Rechtsstreit wird an das zuständige Gericht abgegeben und der Klageanspruch muss in einer der Klageschrift entsprechenden Form begründet werden.

Legt der Schuldner allerdings keinen Widerspruch ein, erlässt der Rechtspfleger nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist auf unseren Antrag hin, den wir wiederum in Ihrem Auftrag stellen, einen Vollstreckungsbescheid. Dieser muss wiederum dem Schuldner zugestellt werden, damit der Bescheid nach einer weiteren zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig wird. Legt ein Schuldner innerhalb dieser Frist keinen Einspruch ein, erlangt der Vollstreckungsbescheid endgültig Rechtskraft und kann nicht mehr angefochten werden.

Im nächsten Schritt übernehmen wir für Sie die Beauftragung der Zwangsvollstreckung. In aller Regel wird ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt, die offenen Forderungen bei dem Schuldner einzutreiben. Es gibt allerding auch weitere Möglichkeiten, die je nach Bedarf beauftragt werden können. So können Sie mit einem rechtskräftigen Titel bspw. auch ein Konto des Schuldners pfänden oder aber die über der Pfändungsfreigrenze liegenden Lohnforderungen des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber pfänden.

Im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen begleiten wir Sie anwaltlich und seriös von Beginn an. Zunächst prüfen wir, ob der Anspruch besteht und im Streitfall auch erfolgreich durchgesetzt werden könnte. Wir prüfen parallel zur Beantragung des Mahnbescheides, ob der Schuldner die entsprechende Solvenz aufweist. Hierzu sind wir an diverse Schuldnerauskunfteien angeschlossen, die uns Daten über die betreffenden Personen oder Firmen liefern können. Zudem übernehmen wir für Sie sämtliche Formalien im Rahmen des Verfahrens.

Die Kosten richten sich streng nach Streitwert und werden nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) abgerechnet. Zudem werden die Ihnen für unsere Beauftragung entstehenden Kosten dem Schuldnerkonto hinzugerechnet und im Wege des Schadensersatzes gegen den Schuldner geltend gemacht. Der Schuldner ist im Falle einer von Ihnen geltend gemachten berechtigten Forderung, mit dessen Zahlung er sich im Verzug befindet, verpflichtet, die Kosten für die Geltendmachung des Anspruchs (hierzu gehören auch die Rechtsanwaltskosten und die anfallenden Gerichtskosten) zu zahlen.

Haben Sie Fragen zum Ablauf? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Kooperationspartner

Bei Bedarf arbeiten wir auch mit unseren Kooperationspartnern zusammen oder stellen direkt den Kontakt für Sie zu den Kollegen her.

Holger Loos

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Unser Kooperationspartner, Herr Rechtsanwalt Holger Loos ist Fachanwalt für IT-Recht. Seine Kanzlei berät in allen IT-rechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Gerd Vogl

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Unser Kooperationspartner, Herr Rechtsanwalt Gerd Vogl ist Fachanwalt für Miet- und WEG Recht. Seine Kanzlei berät in allen mietrechtlichen Fragestellungen, die sie entweder als Mieter oder als Eigentümer betreffen.

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