Die Übertragung sowohl von Privatvermögen als auch von Betriebsvermögen kann im Rahmen einer Schenkung zu Lebzeiten erfolgen oder aufgrund einer Erbschaft. Unabhängig von der individuellen Konstellation wirken sich diese Vermögensübertragungen bei Überschreitung der gesetzlich gewährten Freibeträge des/der Beschenkten bzw. des/der Erben steuerlich aus.
Die aus steuerlicher Sicht optimale Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge und die Nachlassplanung sind der Schwerpunkt unserer Dienstleistungen im Bereich des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts. Selbstverständlich erstellen wir auch die dazugehörigen Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen für Sie.
Insbesondere für Familienunternehmen ist eine sinnvoll und frühzeitig gestaltete Nachfolgeplanung existentiell notwendig. Im Hinblick auf das aktuell noch anzuwendende Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz ist die Übertragung von Betriebsvermögen unter Einhaltung diverser Voraussetzungen (Verschonungsabschlag, Behaltensfrist, Lohnsumme, Verwaltungsvermögen, etc.) komplett steuerfrei möglich.
Es bleibt abzuwarten wie lange das Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz in seiner jetzigen Form Gültigkeit behält, da aktuell eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Der Großteil der Fachleute geht aber davon aus, dass das Schenkungs-und Erbschaftsteuergesetz in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig eingestuft wird.
Im Hinblick auf die Entwicklung in dieser Rechtsfrage werden wir Sie natürlich auf unserer Homepage unter "TW aktuell" auf dem Laufenden halten.