Steuer­beratung

Wir beraten Sie vorausschauend.

Steuerberatung bedeutet nicht alleine mehr Buchhaltungen, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und vergangenheitsbezogene Analysen. Heute ziehen unternehmerische Entscheidungen regelmäßig auch steuerliche Folgewirkungen nach sich. Steuerfachwissen ist darum höchst relevant für die strategische Ausrichtung eines Unternehmens geworden.

Voraussicht und stete Aktualität im gesetzgeberischen Umfeld zeichnet unsere Beratung aus. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Unternehmen nicht nur unter betriebswirtschaftlichen Aspekten, sondern auch steuerlich optimiert führen.

Lernen Sie unsere Berater kennen

Unsere Kompetenzen in der Steuerberatung

Der deutsche Gesetzgeber unterwirft die steuerlichen Regelungen einer permanenten Erneuerung bzw. Erweiterung durch Ergänzungen. Der Unternehmer sowie der Steuerpflichtige benötigt in dieser sich ständig wandelnden „Steuer-Welt“ einen kompetenten Berater an seiner Seite, dessen Beratungsleistungen immer auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung basieren.

In diesem Zusammenhang trägt unser Berater-Team mit gebündelter Kompetenz auf dem aktuellsten Stand dazu bei, dass sämtliche steuerliche Fragestellungen gelöst werden können. Dies gilt auch für internationale Problemstellungen, die z.B. im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung oder der Erfüllung von Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen auftreten.

Unser Berater-Team unterstützt Sie auch in komplexen steuerlichen Fragestellungen im Rahmen von z.B. Transaktionsstrukturierungen und Unternehmenskäufen (steuerliche Due Diligence) sowie im Falle der Steuerhinterziehung und der strafbefreienden Selbstanzeige.

Der Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung bilden den Abschluss des Geschäfstjahres. Die Ergebnisse präsentieren wir Ihnen in Form einer Bilanzpräsentation, in der wir die Entwicklung Ihres Unternehmens anhand der wichtigsten Kennzahlen mit Ihnen besprechen.

Steueroptimale Gestaltungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung besprechen wir im Vorfeld mit Ihnen. Um zu wissen, welche Auswirkungen der Jahresabschluss und die Steuererklärungen auf die Liquidität Ihres Unternehmens haben, sollte eine möglichst frühzeitige Erstellung angestrebt werden. Dadurch erhalten Sie auch frühzeitig Planungssicherheit, welche Mittel für Investitionen oder Gewinnausschüttungen zur Verfügung stehen.

Die sich permanent verändernden rechtlichen Anforderungen an den Jahresabschluss und die Steuererklärungen setzen wir für Sie um bzw. bereiten Sie frühzeitig darauf vor.

Die Finanzbuchführung bildet die täglichen Einnahmen und Ausgaben sowie den Aufwand und den Ertrag Ihres Unternehmens im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ab. Sie ist die Grundlage für den Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung und die Steuererklärungen. Die BWA sollte so aktuell wie möglich sein, was eine zeitnahe Erstellung der Finanzbuchführung erfordert. Um Überraschungen am Jahresende zu vermeiden, sollte die Finanzbuchführung bereits unterjährig ein exaktes Ergebnis ausweisen. So sollten z.B. der monatliche Wareneinsatz sowie die Abschreibungen des Anlagenvermögens bereits im Rahmen der Buchführung erfasst werden und nicht erst bei Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung.

Nur so ist gewährleistet, dass Sie jederzeit wissen, wie Ihr Unternehmen wirtschaftlich dasteht. Die Steuervorauszahlungen können bereits unterjährig angepasst werden, um die Liquidität des Unternehmens optimal zu planen. Gegenüber Banken sind Sie jederzeit in der Lage, die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens zu dokumentieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für regelmäßige Besprechungen Ihrer wirtschaftlichen Auswertungen zur Verfügung. Des Weiteren kommen wir selbstverständlich auch ohne Aufforderung auf Sie zu, wenn wir im Rahmen der Erstellung Ihrer Buchhaltung Handlungsbedarf erkennen.

Die Lohnbuchhaltung ist einer der sensibelsten Bereiche des Unternehmens. Hier werden sämtliche Daten und Informationen aller Mitarbeiter Ihres Unternehmens rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung verarbeitet. Wir garantieren Ihnen den sicheren und vertraulichen Umgang mit diesen Daten.

Nur durch eine exakte Abrechnung aller Mitarbeiter ist gewährleistet, dass die monatlichen Abgaben an die Krankenkassen und Sozialversicherungen in korrekter Höhe erfolgen. Neben der Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen kümmern wir uns um die Abwicklung von Lohnfortzahlungsanträgen und wickeln sämtlichen Verkehr mit den Krankenkassen für Sie ab. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen und Prüfungen durch die Rentenversicherung.

Wir erstellen auch im privaten Bereich alle notwendigen Steuererklärungen für Sie. Dabei ist es vollkommen egal, ob es sich um eine einfache Einkommensteuererklärung handelt, mit der Sie sich selber nicht mehr befassen wollen, oder ob es (bspw.) um die komplizierte Deklarierung diverser Immobilien ggf. mit einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung, um Auslandssachverhalte, private Photovoltaikanlagen oder andere Sachverhalte geht.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen Hilfestellung geben oder übernehmen die Erstellung insgesamt für Sie.

Die Übertragung sowohl von Privatvermögen als auch von Betriebsvermögen kann im Rahmen einer Schenkung zu Lebzeiten erfolgen oder aufgrund einer Erbschaft. Unabhängig von der individuellen Konstellation wirken sich diese Vermögensübertragungen bei Überschreitung der gesetzlich gewährten Freibeträge des/der Beschenkten bzw. des/der Erben steuerlich aus.

Die aus steuerlicher Sicht optimale Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge und die Nachlassplanung sind der Schwerpunkt unserer Dienstleistungen im Bereich des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts. Selbstverständlich erstellen wir auch die dazugehörigen Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen für Sie.

Insbesondere für Familienunternehmen ist eine sinnvoll und frühzeitig gestaltete Nachfolgeplanung existentiell notwendig. Im Hinblick auf das aktuell noch anzuwendende Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz ist die Übertragung von Betriebsvermögen unter Einhaltung diverser Voraussetzungen (Verschonungsabschlag, Behaltensfrist, Lohnsumme, Verwaltungsvermögen, etc.) komplett steuerfrei möglich.

Es bleibt abzuwarten wie lange das Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz in seiner jetzigen Form Gültigkeit behält, da aktuell eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Der Großteil der Fachleute geht aber davon aus, dass das Schenkungs-und Erbschaftsteuergesetz in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig eingestuft wird.

Im Hinblick auf die Entwicklung in dieser Rechtsfrage werden wir Sie natürlich auf unserer Homepage unter "TW aktuell" auf dem Laufenden halten.

Fast jedem Unternehmer „droht“ im Laufes seines unternehmerischen Lebens irgendwann einmal der Besuch eines Betriebsprüfers. Die Finanzverwaltung hat nämlich in der Durchführung von Betriebsprüfungen eine große Einnahmequelle entdeckt und die personellen Kapazitäten in diesem Bereich sehr stark erhöht. Kündigt sich der Betriebsprüfer an, erwartet den Unternehmer eine Menge zusätzlicher Arbeit und meistens auch eine Steuernachzahlung, deren Höhe manchmal sogar die Existenz des Unternehmens bedrohen kann.

Dies muss nicht sein!

Wir bieten Ihnen an, Sie bereits im Vorfeld der Betriebsprüfung zu beraten und mögliche Angriffspunkte zu identifizieren, damit Sie sich besser auf das Gespräch mit den Prüfern vorbereiten können.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch während der Durchführung der Betriebsprüfung mit unseren exzellenten Steuerrechtskenntnissen sowie unserem in vielen Prüfungen erworbenen Verhandlungsgeschick zur Seite. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten bei einzelnen Prüfungspunkten und geben Ihnen Handlungsempfehlungen, in welchen Punkten eine harte Verhandlungslinie eingenommen werden sollte und in welchen Punkten Verhandlungsbereitschaft angebracht ist.

Die Prüfung kann natürlich auch in unserem Büro durchgeführt werden. Sie werden dadurch in Ihrer täglichen Arbeit so wenig wie möglich gestört. Wir schaffen vernünftige Rahmenbedingungen, denn schließlich hängt das Ergebnis einer Prüfung nicht zuletzt auch vom vernünftigen Umgang miteinander ab.

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