Aufwendungen für Schneebeseitigung

Die zitierte Entscheidung datiert zwar aus dem Sommer (FG Berlin-Brandenburg, 13 K 13287/10 vom 23.08.2012) aber aufgrund des anstehenden Schneefalls wird sie nun richtig interessant:

Aufwendungen für die Dienstleistung des Winterdienstes sind, auch soweit sie in Zusammenhang mit der konkreten Verpflichtung des Anliegers zur Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen stehen, als haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. d. § 35a Abs. 2 S. 1 EStG anzusehen. Eine Trennung zwischen Reinigungs- und Räumarbeiten auf dem Grundstück und dem öffentlichen Raum vor dem Grundstück ist nicht vorzunehmen (entgegen BMF v. 15.02.2012).

Im Klartext:

Sollte ein Dienstleister mit der Schneebeseitigung beauftragt sein, können die damit zusammenhängenden Kosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden. Die ordnungsgemäße Rechnung muss dann der Erklärung beigefügt werden.



© www.tw-ratingen.de   Donnerstag, 6. Dezember 2012 08:43 TW-Redaktion
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