Fahrschulen sind nicht als „Schulen“ umsatzsteuerfrei

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BFH vermisst breiten Bildungsauftrag

Fahrschulen sind nicht als „Schulen“ von der Umsatzsteuer befreit. Das hat der
Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Freitag, 16. August 2019, veröffentlichten
Urteil entschieden (Az.: V R 7/19). Es handele sich hier um einen
„spezialisierten Unterricht“ ohne den für Schulen und Universitäten typischen
breiten Bildungsauftrag. Die Münchener Richter schlossen sich damit dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Die klagende Fahrschule aus Niedersachsen bezeichnet sich selbst als
„Fahrschul-Akademie“ und wies in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Sie
meint, sie vermittle vielfältige praktische und theoretische Kenntnisse. Dies
diene nicht nur privaten Freizeitzwecken, weil ein Führerschein zu den
Anforderungen zahlreicher Berufe gehöre. Daher könne auch eine Fahrschule die
für „Schul- und Hochschulunterricht“ vorgesehene Befreiung von der Umsatzsteuer
beanspruchen.

Der BFH schloss schon im ersten Durchgang eine Steuerbefreiung nach deutschem
Recht aus, legte den Streit zur Sicherheit aber dem EuGH in Luxemburg vor
(Beschluss vom 16. März 2017, Az.: V R 38/16; JurAgentur-Meldung vom 26. Juli
2017).

Am 14. März 2019 hatte der die Steuerbefreiung verneint (Az.: C-449/17;
JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Schulen und Hochschulen seien „ein integriertes
System der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten“. Dies beziehe sich „auf
ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen“. Demgegenüber sei der
Fahrunterricht „ein spezialisierter Unterricht“, der dem breiten
Bildungsauftrag des Schul- und Hochschulsystems nicht gleichkomme.

Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 23. Mai 2019 schloss
sich der BFH dem nun an. Auch nach deutschem Recht seien nur solche Leistungen
von der Umsatzsteuer befreit, die „dem Schul- und Bildungszweck dienen“. Der
Fahrunterricht sei aber „ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein
nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung,
Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein
breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt“.



© www.tw-ratingen.de   Montag, 19. August 2019 14:04 TW-Redaktion
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