Eheliches Testament gilt auch nach Tod eines der bedachten Erben

OLG Hamm: Überlebende kann freiwerdenden Erbteil nicht neu verteilen

Haben Eheleute ein gemeinsames Testament aufgesetzt, so kann der überlebende Teil später daran nicht rütteln. Das gilt auch, wenn einer der benannten Erben wegfällt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag, 25. Januar 2013, bekanntgegebenen Beschluss vom 27. November 2012 entschied (Az.: I-15 W 134/12). Der so freiwerdende Teil fällt danach den anderen im gemeinsamen Testament genannten Erben zu.
Im Streitfall hatte das Ehepaar vereinbart, dass beim Tod eines Partners zunächst der jeweils andere erben soll. Nach dem Tod des zweiten Partners sollten dann die beiden Töchter des Mannes aus erster Ehe das gesamte Vermögen bekommen. Die Tochter der Frau aus erster Ehe sollte dagegen nur ihren Pflichtteil bekommen. Gleiches sollte allerdings auch für die Töchter des Mannes gelten, wenn sie schon nach dem Tod ihres Vaters ihren Pflichtteil verlangen und nicht auch den Tod ihrer Stiefmutter abwarten.
Tatsächlich hatte nach dem Tod des Mannes 1980 eine seiner Töchter schon ihren Pflichtteil verlangt. Sie fiel daher als „Schlusserbin“ nach dem Tod der Frau aus. Die erklärte, das so freigewordene Erbteil solle nun doch ihre eigene Tochter aus erster Ehe bekommen.
Trotzdem beanspruchte nach dem Tod der Frau 2010 die zweite Tochter des Mannes das gesamte Erbe für sich. Das OVG gab ihr nun recht: Das gemeinsame Testament sei bezüglich der möglichen Schlusserben bindend. Danach hätten nur die Töchter des Mannes erben sollen. Daran ändere sich nichts, nur weil eine der Töchter als Schlusserbin ausgefallen sei. Vielmehr wachse deren Erbteil dann der anderen im gemeinsamen Testament bedachten Tochter zu, so dass diese nun das gesamte Schlusserbe bekommt.
Wollen Paare, dass der Überlebende das gemeinsame Testament noch ändern kann, müsse dies schon im gemeinsamen Testament ausdrücklich geregelt sein, betonten die Koblenzer Richter.



© www.tw-ratingen.de   Freitag, 25. Januar 2013 20:50 TW-Redaktion
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