Bundesrat billigt Erhöhung des Grundfreibetrages

Der Bundesrat hat den Weg für wichtige Steuerrechtsänderungen frei gemacht. Dazu gehört die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages. Die geplante weitergehende Entlastung von Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen durch den Abbau der kalten Progression wurde von der Bundesratsmehrheit weiter blockiert.

Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten angehoben:

  1. Ab dem 1. Januar 2013 wird er rückwirkend um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht.
  2. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro.

Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant. Der höhere Grundfreibetrag führt zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer spürbaren Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen.



© www.tw-ratingen.de   Freitag, 15. März 2013 10:56 TW-Redaktion
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