Doppelter Steuerabzug auch für gemeinsames häusliches Arbeitszimmer

BFH schwenkt von raum- auf personenbezogene Ermittlung um

Nutzen mehrere Arbeitnehmer ein häusliches Arbeitszimmer
gemeinsam, kann jeder einzeln bis zu 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Das
hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch, 22. Februar 2017,
veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VI R 53/12). Ihre bislang
gegenteilige Rechtsprechung gaben die Münchener Richter damit auf.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer für ein „häusliches Arbeitszimmer“ Kosten von
bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen, wenn sie für notwendige Tätigkeiten
in ihrem Betrieb keinen Arbeitsplatz zur Verfügung haben.

Nach bisheriger Rechtsprechung auch des BFH galt diese Obergrenze
„objektbezogen“. Im entschiedenen Fall hatte daher das Finanzgericht Stuttgart
einem Lehrerehepaar, das für Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturen ein
Arbeitszimmer gemeinsam nutzte, den doppelten Steuerabzug verweigert (Urteil
vom 12. Juli 2012, Az.: 3 K 447/12; JurAgentur-Meldung vom 7. September 2012).

Der BFH hob dieses Urteil nun überraschend auf. Die Obergrenze sei nicht
„objektbezogen“, sondern „personenbezogen anzuwenden“. Der Steuerabzug sei
jedem Steuerpflichtigen einzeln zu gewähren, der die Voraussetzungen hierfür
erfüllt. Dies soll hier das FG Stuttgart nun noch prüfen.

In seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 15. Dezember 2016
stellte der BFH aber schon mal klar, dass jedenfalls hier die Kosten des
gemeinsamen Arbeitszimmers – jeweils bis zur Obergrenze von 1.250 Euro –
gegebenenfalls hälftig zu teilen sind, weil das genutzte Eigenheim beiden
Ehepartnern jeweils hälftig gehört.

In einem weiteren Urteil vom selben Tag entschied der BFH entsprechend.
Gleichzeitig betonte er hier die Voraussetzung, dass das Zimmer überhaupt
beruflich genutzt wird. Dabei müsse „der Umfang dieser Tätigkeit es glaubhaft
erscheinen lassen, dass der Steuerpflichtige hierfür ein häusliches
Arbeitszimmer vorhält“ (Az.: VI R 86/13).



© www.tw-ratingen.de   Donnerstag, 23. Februar 2017 08:40 TW-Redaktion
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