Erneut weisen wir auf den Beginn des neuen ELStAM-Verfahrens ab dem 01. Januar 2013 hin. Aufgrund dieser Tatsache haben wir unseren entsprechenden Artikel zu dieser Thematik in unseren TW-News mit aktuellem Datum versehen, damit er direkt auf der Startseite noch mal besser sichtbar ist.
Auch wenn der Arbeitgeber bis Dezember 2013 Zeit hat in das ELStAM-Verfahren "einzusteigen", sollte jeder Arbeitnehmer bis zum Ende des Jahres 2012 seine maßgeblichen Steuermerkmale (z.B Religionszugehörigkeit, Kinderfreibeträge, etc.), die aktuell beim Finanzamt hinterlegt sind, abfragen und gegebenenfalls noch ändern, um ungewollte Überraschungen bei der ersten Lohnabrechnung unter Anwendung des ELStAM-Verfahrens zu vermeiden.