Die Einführung von ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) war zunächst für den 01. Januar 2011 geplant. Aufgrund technischer Probleme ist der Start von ELStAM jedoch auf den 01. Januar 2012 verschoben worden. Dieser Termin konnte jedoch von der Finanzverwaltung erneut nicht gehalten werden, so dass eine erneute Verschiebung der Einführung von ELStAM auf den 01. Januar 2013 erfolgte.
Diese jahrelange Hängepartie hat der Steuerpflichtige an dem Umstand gemerkt, dass für ihn nach wie vor seine "gelbe" Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 gültig ist.
Diesmal scheint es jedoch sicher zu sein: 2013 kommt die elektronische Lohnsteuerkarte!
Offizieller Verfahrensstart soll der November 2012 sein. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale wirken erstmals für die Lohnabrechnung Januar 2013. Bei dem ELStAM-Start soll es sich allerdings um eine sogenannte "gestreckte Einführung" handeln, so dass spätestens mit der Lohnabrechung Dezember 2013 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale angewendet werden müssen.
Trotz der "gestreckten Einführung" ist es empfehlenswert, den Erstabruf so früh wie möglich durchzuführen. 2013 ist aufgrund der zu Beginn genannten Verschiebungen schließlich bereits das dritte Kalenderjahr ohne "echte" neue Lohnsteuerkarte.
WICHTIG: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die elektronisch gemeldeten Lohnsteuerabzugsmerkmale zu übernehmen, und zwar so, wie sie ihm übermittelt werden.
Alleinig der Arbeitnehmer ist verantwortlich für die Richtigstellung seiner Lohnsteuerabzugsmerkmale. Diesbezüglich hat fast jeder Beschäftigte im Herbst 2011 ein Schreiben des Finanzamtes mit der Bitte "Steuermerkmale prüfen" erhalten.
Sollten sich seit diesem Zeitpunkt Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ergeben haben, muss jeder Beschäftigte aktiv auf sein Finanzamt zugehen und eine Änderung beantragen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung von ELStAM nunmehr wie geplant funktioniert!