Erstellung der Steuererklärung 2011 - Beachtung der Abgabefrist

Allmählich neigt sich das Jahr 2012 wieder dem Ende entgegen und somit verbleiben "nur noch" ca. 3,5 Monate zur fristgerechten Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011. Zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen gem. § 152 AO sollte jeder Steuerpflichtige, der zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, daher seine Einkommensteuerunterlagen nunmehr zusammenstellen und bei seinem Steuerberater einreichen, damit die Erklärungen fristgerecht bis zum 31.12.2012 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden können.

Dies gilt umso mehr, als das erneut mit Schwierigkeiten im Hinblick auf Fristverlängerungsanträgen bei der Finanzverwaltung über den 31.12.2012 hinaus zu rechnen sein wird. Eine Fristverlängerung bis zum 28.2.2013 wird voraussichtlich nur in Ausnahme- bzw. Einzelfällen möglich sein.

Natürlich gilt dies nur für die Fälle, in denen nicht ohnehin schon eine Anforderung durch das Wohnsitzfinanzamt für einen früheren Termin erfolgt ist bzw. der Steuerpflichtige, der nicht die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch genommen hat, zur Einreichung seiner Steuererklärung bis zum 31. Mai 2012 verpflichtet war.

Bei Rückfragen zu den einzuhaltenden Fristen bzw. bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung steht ihnen ihr TW Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.



© www.tw-ratingen.de   Donnerstag, 20. September 2012 17:55 TW-Redaktion
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