LAG Mainz: Konflikte am Arbeitsplatz sind normal und üblich
Konflikte am Arbeitsplatz sind üblich und daher nicht automatisch als Mobbing zu werten. Auch wenn die Chefin deshalb morgens nicht mehr grüßt, können die Arbeitnehmer noch keine Entschädigung verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 7. Januar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 10 Sa 121/12).
Es wies damit die Klage einer bei einem Verband beschäftigten Verwaltungsfachkraft ab. Sie hatte behauptet, sie werde seit Juli 2009 durch die neue Geschäftsführerin ihres Kreisverbandes gemobbt. Obwohl sie 19 Jahre lang die Personalabteilung geführt habe, sei sie von der Geschäftsführerin mehrfach in Personalfragen übergangen worden. Letztendlich sei sie mit den beiden anderen Mitarbeitern der Personalabteilung gleichgestellt und ihr so die Leitungsrolle entzogen worden. Für all dies verlangte die Angestellte eine Entschädigung von über 120.000 Euro.
Schon das Arbeitsgericht Mainz hatte die Klage abgewiesen: Die geschilderten Vorfälle seien weder einzeln noch in der Gesamtschau als Mobbing zu werten.
Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 20. September 2012 ist das LAG dem nun gefolgt. Der Höhe nach sei die Forderung „völlig übersetzt“ und die Berufung zudem unverständlich und damit unzureichend begründet.
Doch auch inhaltlich habe das Arbeitsgericht die auf 69 Seiten geschilderten Begebenheiten und Vorwürfe zu Recht nicht als Mobbing angesehen. „Die Ausführungen der Klägerin vermögen kein gezieltes, schikanöses, herabwürdigendes Verhalten ihrer neuen Vorgesetzten zu belegen“, heißt es in dem Mainzer Urteil. Sie habe „nur subjektive Empfindlichkeiten dargelegt“. Das gelte für den fehlenden Morgengruß ebenso wie für die angebliche „Herabwürdigung“ durch die Neuordnung der Personalabteilung. Und es gelte auch für eine „Gesamtschau“ der Vorfälle, wie sie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit seinem Mobbing-Grundsatzurteil vom 16. Mai 2007 gefordert hatte (Az.: 8 AZR 709/06).