Gewerbesteuer zusätzlich zur Körperschaftsteuer

BFH bestätigt Abzugsverbot seit 2008 als verfassungsgemäß

Unternehmen können die Gewerbesteuer nicht mehr als gewinnmindernde Betriebsausgabe ansetzen. Eine entsprechende Gesetzesänderung aus 2008 ist verfassungsgemäß, heißt es in einem am Mittwoch, 7. Mai 2014, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: I ZR 21/12).

Früher galt die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe. Sie minderte daher den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens.

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde dies geändert. Es gilt nun ein „Abzugsverbot“. Die Gewerbesteuer mindert daher die Körperschaft- oder Einkommensteuer nicht mehr.

Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 16. Januar 2014 wies der BFH die dagegen gerichtete Klage eines Tankstellenbetreibers ab. Verfassungsrecht sei nicht verletzt. Insbesondere gebe es kein verfassungsrechtliches Gebot, steuerliche Belastungen bei jeweils anderen Steuern entlastend zu berücksichtigen.

Zudem sei die Änderung in einem Paket erfolgt und daher sachlich begründet. So sei mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent gesenkt und die Gewerbesteuermesszahl bei 3,5 statt bislang 5,0 Prozent gedeckelt und so die Steuer faktisch ebenfalls gesenkt worden.



© www.tw-ratingen.de   Montag, 9. Juni 2014 12:39 TW-Redaktion
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