Ab dem Jahr 2013 wird im Rahmen der sogenannten "gestreckten Einführung" die bisherige (noch gelbe) Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte abgelöst. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber (bzw. die Steuerberater) bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.
Ihr TW-Team hatte schon im Jahr 2012 mit einer entsprechenden Veröffentlichung zu dieser Thematik informiert.
Der nun im Januar teilweise erfolgte Start in das ELStAM-Verfahren ist von Seiten der Finanzverwaltung als "holprig" zu bezeichnen. Der Abruf der ELStAM-Daten sollte zwischen 1 - 5 Tagen in Anspruch nehmen. Tatsächlich lag der Zeitraum zwischen Anforderung und Erhalt der Daten deutlich über 14 Tage, so dass eine ordnungsgemäß Abrechnung teilweise erheblich erschwert wurde.
Die Finanzverwaltung hat versprochen, dass im kommenden Monat Februar die prognostizierte Dauer bis Erhalt der ELStAM-Daten die zunächst avisierte 5-Tagesfrist nicht mehr überschreiten soll. Es bleibt also weiterhin spannend...!