BFH: Ausbildung wird unterbrochen
Lassen sich erwachsene Kinder wegen einer Haft von ihrem Studium beurlauben, besteht grundsätzlich für diese Zeit kein Kindergeldanspruch. Denn mit der Strafhaft wird die Ausbildung unterbrochen, so der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am aktuell veröffentlichten Urteil vom 23. Januar 2013 (Az.: XI R 50/10). Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr gebe es nicht, „sobald es an Maßnahmen fehlt, die geeignet sind, dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Ausübung des angestrebten Berufs zu dienen“, betonten die Münchener Richter.
Damit muss die Mutter eines erwachsenen Studenten, der wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, erhaltenes Kindergeld wieder zurückzahlen. Der Jura-Student war als Kurier für eine Drogenbande tätig gewesen.
In der Zeit vom Juli 2003 bis September 2005 saß er deshalb im Gefängnis, danach befand er sich im „offenen Vollzug“, ein Teil der Strafe wurde 2006 zur Bewährung ausgesetzt. Während seiner Haftzeit hatte sich der Student von seinem Jura-Studium beurlauben lassen.
Die Familienkasse forderte von der Mutter des Studenten nun das während der Haftzeit gezahlte Kindergeld zurück. Der Sohn habe seine Ausbildung unterbrochen. Grundsätzlich bestehe dann kein Kindergeldanspruch. Nur ausnahmsweise könne Kindergeld auch bei einer Ausbildungsunterbrechung gezahlt werden – wie bei einer Erkrankung oder einer Mutterschaft.
Die Mutter wollte das Geld nicht zurückzahlen und entgegnete, dass ihr Kind zum ersten Mal straffällig geworden sei. Außerdem habe ihr Sohn sich auch während der Haft weitergebildet. Schließlich habe auch der BFH in einem am 20. Juli 2006 entschiedenen Urteil den Kindergeldanspruch bei einem in Untersuchungshaft befindlichen erwachsenen Kind bejaht (Az.: III R 69/04).
Doch diesmal hatte der BFH kein Einsehen. In dem 2006 entschiedenen Fall sei das Kind schließlich freigesprochen worden. Die Unterbrechung der Ausbildung durch die Untersuchungshaft hatte es nicht zu vertreten.
Im aktuell entschiedenen Rechtsstreit sei der Sohn der Klägerin jedoch rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden und für seine Taten verantwortlich. Er habe sich in dieser Zeit von seinem Studium der Rechtswissenschaften beurlauben lassen. Damit sei auch die Ausbildung unterbrochen worden. Die Mutter müsse daher das unrechtmäßig erhaltene Kindergeld wieder zurückzahlen.