Knöllchen mit Fachkenntnis

Arbeitsgericht Wuppertal spricht Politesse höhere Vergütung zu

Auch wenn manch Autofahrer Politessen eine besondere Qualifikation absprechen mag: Die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs erfordert „gründliche Fachkenntnisse“, wie das Arbeitsgericht Wuppertal in einem am Dienstag, 15. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 5 Ca 1287/13). Es sprach damit einer Politesse in Wuppertal eine höhere Vergütung zu.

Sie ist seit März 2009 bei der Stadt als „Außendienstmitarbeiterin zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs“ beschäftigt. Ihre Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für Kommunen (TVöD-VKA). Bislang wurde sie nach der Entgeltgruppe 3 bezahlt. Mit ihrer Klage verlangte sie eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 – bei ihrer halben Stelle monatlich immerhin 98 Euro mehr.

Laut Tarifvertrag setzt dies voraus, dass die Arbeitnehmerin mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge verrichtet, die „gründliche Fachkenntnisse“ erfordern.

Bei einer Politesse ist diese Voraussetzung erfüllt, urteilte nun das Arbeitsgericht Wuppertal. Denn sie brauche Kenntnis von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften und müsse auch Ermessensentscheidungen treffen – etwa ob ein Auto abgeschleppt werden soll. Ohne „gründliche Fachkenntnisse“ könne eine Politesse insgesamt kein „sinnvolles Arbeitsergebnis“ erzielen, betonten die Wuppertaler Richter. Das reiche aus. Es sei dagegen nicht erforderlich, dass die Politesse tatsächlich während der Hälfte ihrer Arbeitszeit mit schwierigeren Entscheidungen befasst ist.


© www.tw-ratingen.de   Dienstag, 15. Oktober 2013 20:04 TW-Redaktion
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