FG Münster: Pkw-Steuer für Pickup
Ein Kleinlaster mit einer Höchstgeschwindigkeit über 170 Stundenkilometern ist steuerlich kein Laster mehr. Vielmehr wird die höhere Kraftfahrzeugsteuer für Pkw fällig, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Dienstag, 15. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 27. August 2013 entschied (Az.: 13 K 1889/12 Kfz). Das gelte selbst dann, wenn das Fahrzeug Lkw-Anhänger ziehen kann.
Damit muss der Besitzer eines Dodge RAM 2500 höhere Steuern zahlen. Sein „Pickup“ des US-Herstellers Chrysler war extra nachgerüstet worden, um einen Sattelzuganhänger ziehen zu können. Zugelassen wurde das Fahrzeug denn auch als Lkw. Das Finanzamt sah den Dodge dennoch als Pkw an und setzte die Kraftfahrzeugsteuer entsprechend höher fest.
Zu Recht, wie nun das FG Münster entschied. Die zulassungsrechtliche Einstufung sei für die Steuer „nicht maßgeblich“. Der Dodge-Pickup biete Platz für sechs Personen. Die Fahrgastkabine sei mit 3,39 Quadratmetern größer als die Laderfläche mit 3,11 Quadratmetern. Auch die Höchstgeschwindigkeit von über 170 Stundenkilometern spreche klar für einen Pkw. Die Gesichtspunkte, die eher für einen Laster sprechen, fielen demgegenüber nicht mehr entscheidend ins Gewicht. Denn an der Eignung des Fahrzeugs zur Personenbeförderung ändere sich dadurch nichts.