Muss Steuerbescheid auf Rechtsbehelf per E-Mail hinweisen?

FG Düsseldorf meint nein und widerspricht damit FG Hannover

Die Finanzämter müssen in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung zum Steuerbescheid nicht darauf hinweisen, wenn ein Einspruch auch per E-Mail möglich ist. Das jedenfalls hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Mittwoch, 5. Dezember 2012, bekanntgegebenen Urteil vom 20. November 2012 entschieden (Az.: 10 K 766/12 E). Es widersprach damit dem Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover.

Jeder Steuerbescheid muss einen Hinweis enthalten, dass gegen ihn Einspruch möglich ist. Üblicherweise verwenden die Finanzämter die an das Gesetz angelehnte Formulierung, der Einspruch sei innerhalb eines Monats „schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären“.

Unumstritten umfasst dies die Möglichkeit per Post oder Fax. Inzwischen kann ein Einspruch teilweise aber auch per E-Mail eingelegt werden – nämlich dann, wenn der Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse des Finanzamts enthält und die Behörde so den elektronischen Weg „eröffnet“ hat. Eine elektronische Signatur ist dabei nach allgemeiner Überzeugung nicht erforderlich.

Im Düsseldorfer Streitfall hatte ein Ehepaar seinen Einspruch erst am letzten Tag der Frist per Post abgeschickt. Der Zugang beim Finanzamt am Folgetag war daher um einen Tag verspätet. Das Paar meint, es hätte statt des Briefs eine E-Mail geschickt, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung darauf hingewiesen hätte.

Nach Überzeugung des FG Düsseldorf reicht die bislang übliche Rechtsbehelfsbelehrung aber aus. Sie gebe die im Gesetz enthaltenen Widerspruchsmöglichkeiten wider und sei daher nicht zu beanstanden.

Entsprechend hatten auch schon die FGs Köln (Urteil vom 30. Mai 2012, Az.: 10 K 3264/11) und Münster (Beschluss vom 06. Juli 2012, Az.: 11 V 1706/12 E) entschieden. Die gegenteilige Auffassung vertrat dagegen das FG Hannover (Urteil vom 24. November 2011, Az.: 10 K 275/11). Wie schon das FG Hannover ließ daher auch das FG Düsseldorf die Revision zum Bundesfinanzhof in München zu.



© www.tw-ratingen.de   Mittwoch, 5. Dezember 2012 16:35 TW-Redaktion
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