Nur jeweils halber Steuerabzug für gemeinsames Arbeitszimmer

FG Münster: Auch Deckelung für Arbeitnehmer gilt für beide zusammen

Ehepartner können ein von beiden gemeinsam genutztes
Arbeitszimmer jeweils nur zur Hälfte steuerlich geltend machen. Auch die Deckelung
von 1.250 Euro pro Jahr greift gegebenenfalls gemeinsam beziehungsweise je
Ehegatte zur Hälfte, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell
veröffentlichten Urteil vom 15. März 2015 entschied (Az.: 11 K 2425/13).

Im entschiedenen Fall waren beide Ehepartner als Versicherungsmakler gewerblich
tätig. Gemeinsam nutzten sie hierfür ein Zimmer ihrer Mietwohnung als
Arbeitszimmer. Für die Frau war dies die Hauptbeschäftigung. Der Mann war
dagegen hauptberuflich angestellt und widmete sich dem Versicherungsvertrieb
erst nach Feierabend.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer für ein „häusliches Arbeitszimmer“ Kosten von
bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen, wenn sie in ihrem Betrieb keinen
Arbeitsplatz zur Verfügung haben. Bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern
gelten die Kosten eines Arbeitszimmers dagegen unbegrenzt als steuermindernde
Betriebsausgaben.

Wie nun das FG Münster entschied, werden bei einem gemeinsam genutzten
Arbeitszimmer die Kosten geteilt. Hier könne die Frau daher die Hälfte der
Gesamtkosten des Zimmers geltend machen. Weil es sich um ihren Hauptberuf
handele, greife die Deckelung nicht.

Anders der Mann: Er sei hauptberuflich angestellt und mache
Mitarbeiterschulungen. Weil sein Arbeitgeber ihm für die Vorbereitungen keinen
Arbeitsplatz zur Verfügung stelle, könne er ein häusliches Arbeitszimmer
steuerlich geltend machen. Dabei greife aber die Abzugsgrenze für Arbeitnehmer
von 1.250 Euro. Diese sei zudem nicht pro Person, sondern „objektbezogen zu
verstehen“. Daher könne der Mann nur die Hälfte, also 625 Euro pro Jahr,
geltend machen.

Gegen dieses Urteil hat das FG Münster die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH)
in München zugelassen.



© www.tw-ratingen.de   Freitag, 20. Mai 2016 08:55 TW-Redaktion
© 2025 TW Todesco Walter, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden