BFH: Entscheidend ist, wer alles den Rabatt bekommtRabatte bei Versicherungsverträgen gelten nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie insgesamt einem weiten Personenkreis gewährt werden. Das gilt nicht nur bei Rabatten des eigenen Arbeitgebers, sondern auch bei Rabatten Dritter, heißt es in einem am Mittwoch, 16. Juli 2014, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 62/11).
Viele Unternehmen gewähren ihren eigenen Mitarbeitern Vergünstigungen bezüglich der eigenen Produkte. Dies ist oft als indirekter Arbeitslohn zu versteuern. Bereits früher hatte der BFH aber entschieden, dass solche Vergünstigungen nicht der Steuerpflicht unterliegen, wenn der Arbeitgeber diese „nicht nur seinen Arbeitnehmern, sondern auch fremden Dritten üblicherweise einräumt“ (zuletzt Urteil vom 26. Juli 2012, Az.: VI R 27/11).
In dem neuen Urteil geht es um den genau umgekehrten Fall: Der Arbeitnehmer hat Rabatte für Versicherungsverträge nicht vom eigenen Arbeitgeber erhalten, sondern von zwei anderen Versicherungsunternehmen, an denen die eigene Firma allerdings Beteiligungen hält. Das Finanzamt meinte, diese Rabatte seien als indirekter Arbeitslohn steuerbar.
Allerdings hatte eines der betroffenen Versicherungsunternehmen seine Rabatte sämtlichen Mitarbeitern der Versicherungsbranche gewährt, unabhängig davon, für welches Unternehmen sie konkret arbeiten. Das andere betroffene Versicherungs-unternehmen gewährte seine Rabatte den Mitarbeitern verschiedenster, auch nicht verbundener Unternehmen.
Nach dem jetzt schriftlich veröffentlichten BFH-Urteil vom 10. April 2014 gelten auch solche Rabatte nicht als Arbeitslohn. Selbst dann, wenn der eigene Arbeitgeber daran mitgewirkt hat, sei nicht ersichtlich, dass es sich um eine Gegenleistung für die geleistete Arbeit handelt. Vielmehr sei es naheliegend, dass die betreffenden Versicherungsgesellschaften die Rabatte aus eigenwirtschaftlichen Gründen gewähren, da sie mit niedrigen Vertriebskosten und einem geringen Betreuungsbedarf an einen attraktiven Kundenkreis gelangten.