Der Rat der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2012 die Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 410% auf 440% beschlossen. Die Hebesätze der Stadt Heiligenhaus und der Stadt Düsseldorf sind damit ab sofort identisch. Die Folge ist die Versendung neuer Gewerbesteuerbescheide, um die entsprechenden Nachzahlungen einzutreiben.
Die Steuerberater des TW-Teams stehen Ihnen bei Rückfragen zu den neuen Bescheiden bzw. zur Überprüfung der Gewerbesteuerbescheide gerne zur Verfügung.