Steuerzahler dürfen auch auf höherem Steuersatz beharren

Im Streit um Pferde betont BFH „Anwendungsvorrang“ für EU-Recht

Steuerzahler können im Einzelfall auch auf einem höheren Steuersatz beharren, wenn dies für sie günstiger ist. Das hat mit einem am Mittwoch, 8. Januar 2014, veröffentlichten Urteil der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden (Az.: V R 17/13). In einem Streit um die Umatzsteuer bei Pferden betonten die Münchener Richter dabei den „Anwendungsvorrang“ der Umsatzsteuerrichtlinie der Europäischen Union vor dem deutschen Recht.

Nach dieser Richtlinie gilt für Pferde in der Regel der volle Umsatzsteuersatz von in Deutschland 19 Prozent. Lediglich auf Schlachtpferde können – müssen aber nicht – EU-Staaten den ermäßigten Satz anwenden. Nach deutschem Recht galt dagegen früher für Pferde generell der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Erst seit Juli 2012 sind es generell 19 Prozent.

Der Kläger hatte noch vor dieser Änderung ein Springpferd für sein Gestüt gekauft. Die Rechnung wies die volle Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent aus. Diesen Betrag setzte der Gestüts-Betreiber auch als sogenannte Vorsteuer an, die Unternehmer als schon geleistete Steuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen dürfen. Das Finanzamt wollte dagegen nur einen geringeren Betrag in Höhe von sieben Prozent als Vorsteuer gelten lassen.

Der BFH gab nun dem Gestüts-Betreiber recht. Für EU-Richtlinien gelte ein „Anwendungsvorrang“ gegenüber dem deutschen Recht. Die Finanzverwaltung müsse daher die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie anwenden, wenn dies im Einzelfall für den Unternehmer günstiger sei. Dabei sei es den Steuerzahlern auch nicht verwehrt, sich gegebenenfalls auch auf einen nach EU-Recht höheren Steuersatz zu berufen.

Hier sei früher der höhere EU-Mehrwertsteuersatz auf das Springpferd anzuwenden, weil er zu einem höheren Vorsteuerabzug führe. Ob dies auch für den Verkäufer günstiger sei, spiele keine Rolle, betonten die Münchener Richter in ihrem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 24. Oktober 2013.



© www.tw-ratingen.de   Mittwoch, 8. Januar 2014 17:33 TW-Redaktion
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