Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) durch Ihren Steuerberater

Trotz des geplanten Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland kaufen insbesondere die SPD regierten Länder - aktuell ist die Landesregierung von NRW sehr aktiv - auch weiterhin sogenannte "Steuersünder-CD´s" aus der Schweiz. Die Kritik des Bundesfinanzministers an diesem Vorgehen scheint vorliegend weitere CD-Ankäufe durch die Bundesländer nicht zu verhindern.

Die Brisanz und Aktualität im Hinblick auf die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO bleibt damit weiterhin unverändert bestehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Erstattung einer Selbstanzeige an eine Vielzahl von formellen Vorgaben - insbesondere sind die Verjährungsvorschriften zu beachten - geknüpft ist, empfehlen wir dringend die Inanspruchnahme eines Steuerberaters im Rahmen der Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Wichtig zu berücksichtigen ist der Umstand, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne von § 371 AO nur möglich ist, wenn die Steuerhinterziehung "noch nicht entdeckt" ist. Einige Fachleute gehen davon aus, dass eine "Entdeckung" schon mit dem Ankauf der Daten-CD eingetreten sei. Diese Auffassung geht wohl zu weit; in jedem Fall tritt die Straffreiheit der Selbstanzeige jedoch nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht mehr ein.

Erfahren Sie mehr zu der Thematik in einem persönlichen Gespräch mit einem Steuerberater aus unserem TW-Team!



© www.tw-ratingen.de   Mittwoch, 18. Juli 2012 13:38 TW-Redaktion
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