Der erneute Ankauf einer Daten-CD - nunmehr von der UBS-Bank in der Schweiz - durch das Land NRW führte gestern zu bundesweiten Razzien bei vermeintlichen Steuerhinterziehern. Eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 370 Abgabenordnung ist, nachdem die Steuerfahnder an der Haustüre erschienen sind, ausgeschlossen. Folglich muss eine Selbstanzeige, um ihre strafbefreiende Wirkung zu entfalten, VOR Entdeckung der Tat erfolgen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren News-Artikel vom 18. Juli 2012. Für Rückfragen zu dieser Thematik bzw. die Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige stehen ihnen die TW-Steuerberater und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.