Die Finanzminister der Länder haben sich am 27. März 2014 für die Beibehaltung der Strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen sollen weiter verschärft werden. Rechtliche Details müssen noch geklärt werden.
Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Michael Meister: „Die Finanzminister der Länder haben sich für eine Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige ausgesprochen, allerdings mit deutlicher Verschärfung der Voraussetzungen. Ich unterstütze diese Position. Die Selbstanzeige darf kein bequemer Ausweg für den Steuerhinterzieher sein."
Geplante Verschärfungen sollen z.B durch folgenden Änderungen erreicht werden:
Der Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung soll von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert und der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung soll erhöht werden.
Details müssen nun durch den Gesetzgeber vorbereitet und ausgearbeitet werden. Das TW-Team wird sie diesbezüglich natürlich weiterhin auf dem Laufenden halten.