Verschiebung der Einführung der neuen Gelangensbestätigung für Exportgeschäfte

Für großen Wirbel im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Exportgeschäften haben die neu definierten Anforderungen an die Gelangensbestätigung gesorgt. Ursprünglich sollten diese Anforderungen zum 01. Juli 2012 Gültigkeit erlangen. Die Kritik der Wirtschaft an der neuen Gelangensbestätigung zum Nachweis der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung hat Wirkung gezeigt. Das Bundesministerium für Finanzen hat die bis 30. Juni 2012 geltende Nichtbeanstandungsfrist verlängert, und zwar so lange bis die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geändert und neu in Kraft getreten ist. Damit gilt die am 31. Dezember 2011 gültige Rechtslage vorerst weiter.


© www.tw-ratingen.de   Montag, 9. Juli 2012 09:18 TW-Redaktion
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